Verkehrsluftfahrt und Terrorismus

Terror in der Tube



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Friedhelm Stille

Terror in der Tube titelt da N-TV auf seiner Website.
Wieder einmal gehen Schlagzeilen durch die Medien und die Welt, durch Presse, Rundfunk, Fernsehen und - ganz aktuell - im Internet; da ist unsereins ja fast mitten im Geschehen, dank Browser und DSL.
Schlagzeilen wie: Anschläge in London vereitelt, Terroranschläge auf Transatlantikflüge vereitelt - Heathrow geschlossen, Handgepäck verboten, und so weiter, und so weiter.

Das einzig Gute an diesen Meldungen: Die Anschläge wurden vereitelt, wurden verhindert, dank New Scotland Yard, dank weiterer Behörden und anderen Diensten, seien sie öffentlich oder geheim.

Allerdings: Allzuviel ist nicht bekannt, detaillierte Informationen finden sich nicht, werden nicht preisgegeben oder gehen schlichtweg unter in der dramaturgischen Aufbreitung am Redaktions-Computer.
Nur soviel: Um Sprengstoff soll es sich handeln, flüssigen Sprengstoff, versteckt im Handgepäck, und daß er nicht zu entdecken sei durch die bekannten, gewöhnlichen Kontrollen der Airport-Security.

In neuer Qualität wird da der alte, ideologische Kampf wieder aufgelegt, in neuer Manier, mit Sprengstoff, dessen flüssige Komponenten verteilt auf scheinbar harmlose Tuben und Wässerchen, durch die Gotteskrieger an Bord zusammengebraut und gezündet, diese zu Allah in die ewige Glückseligkeit befördern und all jene anderen, die unbedarften Urlauber, die Familien, die Kinder, die Alten und Greisen, die Geschäftsleute und Abenteurer, all die vermeintlich Ungläubigen, der ewigen Verdammnis zukommen lassen sollten. Und das gleich mehrfach, vielleicht gar gleichzeitig, sah das Terror-Szenario die Sprengung großen, mehrere hundert Tonnen schweren Fluggeräts mitten über dem Atlantik vor.
Ausgeführt und zu dem blutigen Ende gebracht wie geplant, wären diesem Anschlag, dieser Anschlagsserie nicht nur unzählige Trauer über die Opfer gefolgt. Wieder einmal wäre die Verkehrsluftfahrt mit ihren Jets der Fokus von zahlreichen Gruppen und Grüppchen, von Reformern und Bewahrern, von selbsternannten Experten zahlreicher Disziplinen geworden, hätten mit ihren Diskussionen, ihrem Aktionismus, mit ihren Eilanträgen und Verordnungen und Vorlagen das Leben der vermeintlich freien Welt weiter reguliert und drangsaliert, und nicht zuletzt der Weltwirtschaft wieder einmal einen empfindlichen Schlag versetzt.

Nun - zu all dem ist es glücklicherweise nicht gekommen.
Glücklicherweise?. Offenbar - denn nix genaues erfährt unsereiner nicht - gingen den Schlagzeilen heute morgen in den Medien monatelange Ermittlungen von Scotland Yard voran; wurden potentielle Täter und deren Umfeld beobachtet, um es schließlich letzte Nacht zu zerschlagen, möglichst vollständig, um Schlimmeres zu verhüten.
Wieder einmal zeigt sich die anhaltende, allgegenwärtige , wenn auch nicht immer offensichtliche Bedrohung durch den internationalen Terrorismus, zeigt sich die Notwendigkeit einer permanenten Wachsamkeit und Abwehr durch geeignete Maßnahmen.

Geeignete Maßnahmen. Im Gefolge der Erinnern wir uns: Ein paar Wochen erst liegt die Fußball-WM zurück, die beiden Spiele in Berlin zur Eröffnung und zum Finale.

Wir dokumentieren eine Aussendung des AUGUSTIN: AUGUSTIN gegen soziale "Säuberung" der Stadt Delikt "Unbegründetes Stehen" Der AUGUSTIN möchte auf eine skandalöse Anwendung des Paragraphen 78 der Straßenverkehrsordnung hinweisen. Unter dem Titel "Unbegründetes Stehenbleiben auf Gehsteigen" kann die Exekutive jeden Obdachlosen, Drogensüchtigen oder Alkoholkranken, dessen Präsenz im öffentlichen Raum ihr oder einem Verteter der "anständigen Mehrheit" missfällt, jederzeit ins Polizeigefängnis stecken. Wie uns Betroffene von den einschlägigen Treffpunkten des Milieus (Mariahilfer Straße, Karlsplatz etc) berichten, werden Strafen nach § 78 Absatz c) StVO in jüngster Zeit inflationär verhängt. Für das "Delikt" Unbegründetes Stehenbleiben sind Strafen in der Höhe von 70 Euro bzw. 3-tägige Ersatzfreiheitsstrafen vorgesehen. Der AUGUSTIN plant, die Rechtsmäßigkeit dieser Kriminalisierung des Aufenthalts im öffentlichen Raum juridisch prüfen zu lassen. Der "Säuberungsparagraph" 78 wird ausschließlich gegen Angehörige so genannter Randgruppen angewendet.